Teilnahmebedingungen Kurzfassung

Teilnahmebedingungen Goitzsche-Marathon

Mit meiner Anmeldung erkenne ich die Ausschreibung, diese Teilnahmebedingungen sowie die für den jeweiligen Wettbewerb geltenden Wettkampf- und Sicherheitsbestimmungen an.

Teilnahme und Gesundheit
Die Teilnahme erfolgt auf eigene sportliche Verantwortung. Jeder Teilnehmende ist selbst dafür verantwortlich, gesundheitlich und körperlich für die gewählte Strecke geeignet und ausreichend vorbereitet zu sein. Bei gesundheitlichen Bedenken wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen. Den Anweisungen des Veranstalters, der Wettkampfleitung, der Streckenposten sowie des medizinischen und sanitätsdienstlichen Personals ist Folge zu leisten. Bei erkennbarer Gesundheitsgefährdung kann eine weitere Teilnahme untersagt werden.

Strecke und Verhalten
Die ausgeschilderte Strecke ist vollständig einzuhalten. Startnummern dürfen nur von der gemeldeten Person verwendet und ohne Zustimmung des Veranstalters nicht weitergegeben werden. Abkürzungen, Manipulationen der Zeitmessung, unzulässige Unterstützung oder sonstige Verstöße gegen die Wettkampfbestimmungen können zur Disqualifikation führen. Sicherheitsanweisungen des Veranstalters haben Vorrang.

Verpflegung
Bei Wettbewerben, für die die Wettkampfregeln des DLV bzw. die IWR gelten, dürfen während des Wettbewerbs Wasser und Verpflegung grundsätzlich an den offiziellen Verpflegungs- und Erfrischungsstellen aufgenommen werden. Vom Start an selbst mitgeführte Verpflegung und Getränke sind zulässig. Das Anreichen eigener Verpflegung während des Laufes ist nur nach vorheriger Abstimmung und an den hierfür vorgesehenen Stellen gestattet. Bei besonderen Witterungsbedingungen kann der Veranstalter zusätzliche offizielle Versorgungsstellen einrichten.

Änderungen und höhere Gewalt
Der Veranstalter kann aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnungen, außergewöhnlicher Witterung oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände Startzeiten, Streckenführung oder den Veranstaltungsablauf ändern sowie einen Wettbewerb verkürzen, unterbrechen oder absagen. Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmenden bleiben unberührt.

Nichtantritt und Startgeld
Bei Nichtantritt oder Abbruch aus persönlichen Gründen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes, soweit in der Ausschreibung nichts anderes geregelt ist. Für terminbezogene Freizeitveranstaltungen besteht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Gesetze im Internet

Haftung
Der Veranstalter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Für sporttypische Risiken, persönliche Gegenstände und selbst verursachte Schäden trägt der Teilnehmende im gesetzlich zulässigen Umfang selbst die Verantwortung.

Datenschutz und Ergebnislisten
Die für Anmeldung und Durchführung erforderlichen personenbezogenen Daten werden insbesondere zur Teilnehmerverwaltung, Zeitmessung, Wertung sowie zur Erstellung und Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten verarbeitet. Veröffentlicht werden nur die für den sportlichen Wettbewerb erforderlichen Daten, insbesondere Name, Startnummer, Verein/Team, Altersklasse, Platzierung und Laufzeit. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung des Veranstalters.

Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zur Berichterstattung und Dokumentation des Goitzsche-Marathons angefertigt und insbesondere auf der Website, in sozialen Medien, Presseveröffentlichungen und Veranstaltungsmedien veröffentlicht werden. Dabei werden die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen berücksichtigt. Informationen über Widerspruchsmöglichkeiten und die Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen.

Richtigkeit der Angaben
Ich bestätige die Richtigkeit meiner Anmeldedaten. Bei Minderjährigen erfolgt die Anmeldung bzw. Zustimmung durch eine sorgeberechtigte Person.